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   BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57   

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https://dejure.org/1958,5737
BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57 (https://dejure.org/1958,5737)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1958 - VIII ZR 64/57 (https://dejure.org/1958,5737)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1958 - VIII ZR 64/57 (https://dejure.org/1958,5737)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Das setzt aber voraus, daß ein Vertrag überhaupt abgeschlossen oder doch als abgeschlossen angesehen worden ist, sowie daß die Lossagung vom Vertrage nach dem bisherigen Verhalten des sich lossagenden Teiles mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar ist, d.h. Treu und Glauben widerspricht (RGZ 153, 59; 157, 209; 169, 65, 73; 170, 203, 205; BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    In solchen Fällen kann (BGH aaO) ein ungültiger Grundstücksveräußerungs- oder Übergabevertrag, sogar ein formloser und deshalb unwirksamer Erbvertrag (BGHZ 23, 249, 258; BGH Beschl. vom 10. Dezember 1957 - V BLw 31/57 NJW 1958, 377) und könnte entsprechend auch ein nicht rechtswirksam zustandegekommener Erbbaurechtsvertrag als rechtsgültig behandelt werden.
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Das setzt aber voraus, daß ein Vertrag überhaupt abgeschlossen oder doch als abgeschlossen angesehen worden ist, sowie daß die Lossagung vom Vertrage nach dem bisherigen Verhalten des sich lossagenden Teiles mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar ist, d.h. Treu und Glauben widerspricht (RGZ 153, 59; 157, 209; 169, 65, 73; 170, 203, 205; BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337).
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Dem Beklagten steht auch das in BGHZ 15, 177 veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zur Seite, Dort ist zwar ausgesprochen, daß die Zuteilung eines Erbbaurechts an einen Genossen durch Beschluß der zuständigen Organe einer Baugenossenschaft nicht der Formvorschrift des § 313 BGB bedarf.
  • RG, 30.03.1942 - II 96/41

    1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Das setzt aber voraus, daß ein Vertrag überhaupt abgeschlossen oder doch als abgeschlossen angesehen worden ist, sowie daß die Lossagung vom Vertrage nach dem bisherigen Verhalten des sich lossagenden Teiles mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar ist, d.h. Treu und Glauben widerspricht (RGZ 153, 59; 157, 209; 169, 65, 73; 170, 203, 205; BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 72/54
    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Im übrigen betrifft die von der Revision angezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 16. April 1955 VI ZR 72/54 LM ZPO § 282 Nr. 2) auch einen anderen Sachverhalt.
  • RG, 12.11.1936 - IV 202/36

    Über die Einrede unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Das setzt aber voraus, daß ein Vertrag überhaupt abgeschlossen oder doch als abgeschlossen angesehen worden ist, sowie daß die Lossagung vom Vertrage nach dem bisherigen Verhalten des sich lossagenden Teiles mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar ist, d.h. Treu und Glauben widerspricht (RGZ 153, 59; 157, 209; 169, 65, 73; 170, 203, 205; BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337).
  • BGH, 10.12.1957 - V BLw 31/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    In solchen Fällen kann (BGH aaO) ein ungültiger Grundstücksveräußerungs- oder Übergabevertrag, sogar ein formloser und deshalb unwirksamer Erbvertrag (BGHZ 23, 249, 258; BGH Beschl. vom 10. Dezember 1957 - V BLw 31/57 NJW 1958, 377) und könnte entsprechend auch ein nicht rechtswirksam zustandegekommener Erbbaurechtsvertrag als rechtsgültig behandelt werden.
  • RG, 04.12.1942 - VII 94/42

    Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich

    Auszug aus BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
    Das setzt aber voraus, daß ein Vertrag überhaupt abgeschlossen oder doch als abgeschlossen angesehen worden ist, sowie daß die Lossagung vom Vertrage nach dem bisherigen Verhalten des sich lossagenden Teiles mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar ist, d.h. Treu und Glauben widerspricht (RGZ 153, 59; 157, 209; 169, 65, 73; 170, 203, 205; BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337).
  • BGH, 23.06.1959 - VIII ZR 90/58
    In einem Paralellprozeß ist der Beklagte durch Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Hamburg, die durch Zurückweisung der Revision des Beklagten (Urteil des erkennden Senats vom 18. März 1958 - VIII ZR 64/57) rechtskräftig geworden sind, zur Räumung und Herausgabe des Kaiserhofgrundstücks verurteilt worden.

    Es kann insoweit auf das zwischen den Parteien ergangene und ihnen bekannte Urteil des erkennenden Senats im Räumungsprozeß vom 18. März 1958 - VIII ZR 64/57 - verwiesen werden, in dem eingehend dargelegt worden ist, daß auch für den Fall einer Haftung der Klägerin aus Verschulden bei Vertragsschluß der Beklagte doch keinen Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechts habe und daß schon deshalb ein Zurückbehaltungsrecht am Grundstück nicht in Betracht komme.

    Senats vom 18. März 1958 - VIII ZR 64/57 - mit Entschiedenheit die Auffassung vertreten hat, er habe einen rechtswirksamen Anspruch auf Einräumung des in Aussicht gestellten Erbbaurechts, ernstlich angenommen und sich darauf eingerichtet haben könnte, der Beklagte werde keinen Anspruch wegen seiner - vergeblichen - Aufwendungen einschließlich der Mietausfälle geltend machen, wenn er kein Erbbaurecht bekäme, ist nach Lage der Sache ausgeschlossen.

  • BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60

    Bewertung eines Grundstücks

    Insoweit ist ergänzend auch auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1958 - VIII ZR 64/57 - zu verweisen, mit dessen Verkündung die Verurteilung des Beklagten zur Räumung des Grundbesitzes rechtskräftig geworden ist.
  • BGH, 10.03.1967 - V ZR 145/64

    Voraussetzungen eines Vindikationsanspruches - Herausgabeanspruch nach Beendigung

    Aus demselben Grunde fehlt es schließlich an einer tatsächlichen Unterlage für die Rechtsauffassung der Revision, mit seinem Räumungsbegehren setze sich der Kläger in Widerspruch zu seinem eigenen langjährigen Verhalten; was sie daher über die Anwendbarkeit des § 242 BGB bei sogenanntem "venire contra factum proprium" ausführt (unter Bezugnahme auf Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 141 und 143, BGB RGRK 11. Aufl. § 242 Anm. 134, und Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 D 323, sowie auf RGZ 144, 89, 92, BGHZ 18, 340, 348 [BGH 26.10.1955 - VI ZR 145/54] und das Urteil vom 18. März 1958, VIII ZR 64/57, S. 18), geht durchweg ins Leere.
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